Ich habe jemanden aufgenommen. Was nun?
Ihre erste Anlaufstelle ist in aller Regel das Bürgerbüro – dies ist zumeist ohne Termin möglich, um die Anträge für das Einwohnermeldeamt zu erhalten. Dort werden die Flüchtlinge zunächst in der Kommune erfasst. WICHTIG: Zur ordentlichen Erfassung muss zumindest der Ausweis bzw. Pass im Original vorliegen. Gehen Sie davon aus, dass das Bürgerbüro zumindest einmal die Geflohenen in Person sehen möchte. Die abgeschlossene Meldung im Bürgerbüro (Erhalt der Meldebescheinigung) ist Voraussetzung für weitere Schritte sowie u.a. für den Termin bei der Ausländerbehörde.
Nachdem die Meldebescheinung vorliegt, kann der Termin bei der Ausländerbehörde, wo die Geflohenen nochmals erfasst werden, wahrgenommen werden. Im Zuge dessen erhalten sie dann:
- eine Krankenversicherung
- eine Fiktionsbescheinigung (vorläufige Aufenthaltsgenehmigung) oder eine (zeitlich unbegrenzte) Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
- einen Antrag für Asylbezüge
Kurz zusammengefasst
Die Abläufe sind noch nicht ganz klar und offenbar regional/kommunal zumindest teilweise abweichend. Daher beziehen wir uns im nachfolgenden auf den aktuellen Kenntnisstand in Schwetzingen (Kreisstadt) sowie Oftersheim (über den Rhein-Neckar-Kreis):
- Registrierung der geflohenen Person(en) im Bürgerbüro
- Nach erhalt der Meldebescheinigung (aktuell ca. zwei Wochen zu rechnen)
- Eröffnung eines Bankkontos (z.B. für Asylbezüge)
- Erhalt bzw. Beantragung der Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel für 90 Tage)
- Beantragung Aufenthaltsgenehmigung (z.B. für ein Jahr) – Ausländerbehörde (der Kreisstadt selbst, andernfalls des Landkreises)
- Beantragung von Asylbezügen – Landkreis
- Im Rahmen des Antrages findet auch eine polizeiliche Erfassung statt. Dies ist Grundlage für das so genannte "Asylbegehren" und funktionierte in unserem Fall (obwohl es Probleme bei der Terminübermittlung gab) unkompliziert und direkt.
- Wenn die Erfassung nicht direkt in einer großen Kreisstadt (z.B. Schwetzingen) erfolgt, ist für den RNK das Polizeipräsidium in Weinheim bzw. Sinsheim zuständig.
- Anmerkung: Der Antrag auf Asylbezüge ist nicht verpflichtend, bietet den Geflohenen aber eine Möglichkeit für finanzielle Unterstützung.
- Damit auch Wohnkosten (z.B. Miete und Nebenkosten) mit berücksichtigt werden können, muss ein Mietvertrag vorgelegt werden. Bei einer privaten Unterbringung (z.B. Zimmer in eigener Wohnung) sollten die Möglichkeiten für einen Untermietvertrag mit dem Vermieter geklärt werden.
Quelle: Eigene Erfahrungsberichte im Rahmen dieser Initiative